28. Oktober 2021 |

Pferdeführerschein Umgang mit Sonja Meimeth

Pferdeführerschein in 2 Teilen

Teil 1:
27.11. bis 28.11. Der Samstag beginnt um 10 Uhr mit dem Einführungsgespräch und dann geht es mit den ersten theoretischen Einheiten weiter.

Teil 2:
11.12. und 12.12.2021 inkl. Prüfung. Der zweite Teil des Lehrgang beginnt am angegebenen Tag um 09.00 Uhr.

IPZV Pferdeführerschein Umgang
Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt. Der Lehrgang zum Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von Pferdefreunden bei. Der Pferdeführerschein fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd.

Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 12 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung an einem mindestens 4-tägigen Vorbereitungskurs oder an 30 UE teilgenommen haben.

Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C. Die Lehrgangsleiter sind verpflichtet, in Vorbereitung auf die Lehrgangsdurchführung eine entsprechende Aus-/Fortbildung nachzuweisen.

Anforderungen
Die Prüfung besteht aus 5 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind!

Teil I:
Theoretische Prüfung Verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Pferdeverhalten, Identifikation von Pferden, Grundlagen der Anatomie, Sicherheit und Unfallverhütung, Fütterung, Pferdepflege, Pferdegesundheit, wesentliche Erkrankungen, Kenntnisse Impfungen und Wurmkuren, Erste – Hilfe – Maßnahmen, Pferdeweide, Auslauf, Stallarten, Tierschutz

Teil II:
Praktische Prüfung
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Holen des Pferdes, Aufhalftern, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vortraben für Lahmheitsuntersuchung) und Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher gehen lassen, Halten, Rückwärtstreten.
c) Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum: Führen zur Weide, Begegnungen mit z.B. Traktoren,Radfahrern, Fussgängern, anderen Pferden, Heranführen an unbekannte Gegenstände
d) Verladen

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus 2 API-Prüfern (Ausbilder, Trainer A, B oder C), beide Prüfer müssen durch FN und IPZV zum Abnehmen der Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang berechtigt sein.

Allgemeine Hinweise
Die Prüfung muss Prüfungscharakter haben, auf gepflegte Kleidung der Prüflinge ist zu achten. Die Ausrüstung der Pferde sollte sicher und in Ordnung sein. An den Stationen a) und b) der praktischen Prüfung können bis zu 2 oder 3 Fragen pro Teilnehmer zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd abgefragt werden. In der Theorieprüfung sind dann diese Themen nicht erneut zu prüfen.
Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind.